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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20.OVG   

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https://dejure.org/2020,41804
OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20.OVG (https://dejure.org/2020,41804)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.12.2020 - 10 A 11032/20.OVG (https://dejure.org/2020,41804)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 10 A 11032/20.OVG (https://dejure.org/2020,41804)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 6 S 2 FeV, § 11 Abs 8 S 1 FeV, § 13 S 1 Nr 2a Alt 2 FeV, § 13 S 1 Nr 2b FeV, § 13 S 1 Nr 2c FeV
    Entziehung seiner Fahrerlaubnis; Angabe einer unzutreffenden Rechtsgrundlage; Begriff der Zuwiderhandlung; Nachtrunk

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Nachtrunks

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Beibringung eines Fahreignungsgutachtens - Nachtrunk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Formelle Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Angabe einer unzutreffenden Ermächtigungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Nachtrunk-Problematik im Verkehrsverwaltungsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20
    Die dem Betroffenen zur Last gelegten Umstände, die Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen, müssen eindeutig und nachvollziehbar dargelegt werden, d. h. die Aufforderung muss im Wesentlichen aus sich heraus verständlich sein und der Betroffene muss ihr entnehmen können, was konkret der Anlass ist und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 -, juris Rn. 21).

    Denn § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV soll dem Betroffenen lediglich ermöglichen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sich der geforderten Begutachtung unterziehen will oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 -, a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20
    Diese hohen formellen Anforderungen an die Gutachtensanforderung sind deshalb geboten, weil diese nicht isoliert anfechtbar ist und dem Adressaten ermöglicht werden muss, deren Berechtigung zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 B 16/14 -, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20
    Nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung liegt Alkoholmissbrauch vor, wenn das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Verkehrssicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann (vgl. VGH BW, Beschluss vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20
    Auch führt die Angabe einer unzutreffenden Rechtsgrundlage grundsätzlich nicht zur formellen Rechtswidrigkeit der Gutachtensanforderung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, juris Rn. 14; a.A. BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris Rn. 56 f.).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20
    Auch führt die Angabe einer unzutreffenden Rechtsgrundlage grundsätzlich nicht zur formellen Rechtswidrigkeit der Gutachtensanforderung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, juris Rn. 14; a.A. BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris Rn. 56 f.).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 11 CS 17.1066

    Begründungsumfang bei Zweifeln an der Fahreignung - Kein Nachschieben von Gründen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20
    Jedenfalls muss sich der Beibringungsanordnung zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf welche Weise geklärt werden soll (vgl. VGH BW, Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 -, juris Rn. 47; OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 16 B 1485/13 -, juris Rn. 3 und vom 14. November 2013 - 16 B 11/46/13 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 11 CS 17.1066 -, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 16 B 1485/13

    Beibringung eines Gutachtens eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie mit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 10 A 11032/20
    Jedenfalls muss sich der Beibringungsanordnung zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf welche Weise geklärt werden soll (vgl. VGH BW, Urteil vom 27. Juli 2016 - 10 S 77/15 -, juris Rn. 47; OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2014 - 16 B 1485/13 -, juris Rn. 3 und vom 14. November 2013 - 16 B 11/46/13 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 11 CS 17.1066 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Methamphetamin)

    a) Wenn der Antragsteller darauf hinweist, die Staatsanwaltschaft habe das im Nachgang zu dem Vorfall vom 8. und 9. September 2022 eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach § 29 BtmG mittlerweile gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, vermag dies gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde bereits deswegen keine Bindungswirkung zu entfalten, weil es sich hierbei um keine Entscheidung im Sinn des § 3 Abs. 4 StVG handelt (vgl. OVG RhPf, U.v. 9.12.2020 - 10 A 11032/20 - Blutalkohol 58, 112 = juris Rn. 41; OVG LSA, B.v. 15.8.2022 - 3 M 65/22 - Blutalkohol 59, 515 = juris Rn. 6).
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